Wie bekomme ich einen Pflegegrad – und welchen habe ich?

von Aaliyah Navyk

Viele Menschen fühlen sich überwältigt, wenn plötzlich Pflegebedarf im Raum steht. Vielleicht merken Sie, dass alltägliche Aufgaben für Sie oder einen Angehörigen immer schwerer werden. 
Die Unsicherheit ist groß: Wo fängt man an? Welche Hilfe steht einem zu? Man hat das Gefühl, in einem Dschungel aus Formularen und Vorschriften zu stecken und fühlt sich allein.

 

Doch Sie sind nicht allein – und es gibt Wege aus der Überforderung. In Deutschland sichert die Pflegeversicherung Betroffene durch sogenannte Pflegegrade ab. Im Folgenden erklären wir verständlich, wie Sie einen Pflegegrad beantragen können und was die Einstufung für Sie bedeutet.


Was ist ein Pflegegrad und warum ist er wichtig?


Ein Pflegegrad ist eine offizielle Einstufung Ihrer Pflegebedürftigkeit. Er bildet die Grundlage dafür, Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten. 


Einfach gesagt: Je höher Ihr Pflegegrad (von 1 bis 5), desto mehr Unterstützung und finanzielle Hilfe können Sie bekommen. Die fünf Pflegegrade orientieren sich daran, wie stark Ihre Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt ist. Dabei wird der Mensch ganzheitlich betrachtet – körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen fließen gleichermaßen ein.

 

Das bedeutet: 
Nicht nur offensichtliche körperliche Probleme zählen, auch Demenz oder andere kognitive Einschränkungen werden berücksichtigt. Diese Einstufung soll sicherstellen, dass jeder genau die Hilfe erhält, die er benötigt.

 

Pflegegrad beantragen: Der Weg Schritt für Schritt
Der Gedanke an Anträge und Gutachtertermin mag Ihnen Unbehagen bereiten. Doch keine Angst: 
Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.

Schon mit einem formlosen Antrag bei der Pflegekasse (angeschlossen an Ihre Krankenkasse) beginnt der Weg zum Pflegegrad. Sie können einfach anrufen oder einen kurzen Brief/E-Mail schreiben mit dem Satz: “Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung.” Sobald der Antrag gestellt ist (am besten so früh wie möglich), läuft alles Weitere automatisch an.


1. Antrag stellen: Wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse (das ist die Pflegeversicherung Ihrer Krankenkasse) und stellen Sie formlos den Antrag auf einen Pflegegrad. Ein Anruf genügt oft – lassen Sie sich den Antragseingang aber schriftlich bestätigen, z.B. per E-Mail, damit Sie das Datum schwarz auf weiß haben.

Denn Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Antragsmonat, nicht früher. Auch der Pflegedienst kann Ihnen auch helfen den Antrag zu stellen! 


Nach Ihrer Antragstellung erhalten Sie von der Kasse meist ein Formular, in dem einige Details zur pflegebedürftigen Person und Situation erfragt werden. Füllen Sie dieses in Ruhe (gern mit Hilfe einer Vertrauensperson oder mit Ihrem Pflegedienst) aus und senden Sie es zurück.


2. Begutachtung abwarten: Ihre Pflegekasse beauftragt nun den Medizinischen Dienst (MD) (bei Privatversicherten den Dienst Medicproof), einen Gutachter zu Ihnen nach Hause zu schicken. Vor diesem Termin muss Ihnen nicht bange sein: Der Gutachter kommt, um Ihre Situation kennenzulernen, nicht um Sie zu prüfen.

Er oder sie wird Fragen stellen und sehen wollen, wobei Sie Hilfe benötigen – zum Beispiel beim Anziehen, beim Haushalt, bei der Orientierung oder Körperpflege. Seien Sie ehrlich und zeigen Sie, wo Sie Unterstützung 
brauchen, auch wenn es ungewohnt ist. Der Gutachter beurteilt anhand eines festen Kriterienkatalogs, wie selbstständig Sie in verschiedenen Lebensbereichen noch sind, und vergibt Punkte. Dieser Besuch ist die wichtigste Grundlage für Ihre Pflegegrad-Einstufung. 


Tipp: Führen Sie ruhig vorher Tagebuch über Ihre alltäglichen Schwierigkeiten oder holen Sie sich jemand Vertrauten zum Termin dazu – das hilft, nichts zu vergessen.


3. Der Bescheid: Welchen Pflegegrad habe ich? Etwa ein bis vier Wochen nach der Begutachtung erhalten Sie schriftlich den Pflegebescheid mit dem Ergebnis. Darin steht, welchen Pflegegrad der Gutachter empfiehlt und die Pflegekasse bewilligt hat – oder ob Ihr Antrag eventuell abgelehnt wurde.

 

Im Bescheid finden Sie auch das Gutachten mit den vergebenen Punkten. Lassen Sie sich nicht entmutigen, falls der Bescheid komplex wirkt: Er entscheidet aber darüber, ab welchem Pflegegrad Sie Leistungen erhalten. Wichtig zu wissen: Die Pflegeleistungen stehen Ihnen rückwirkend ab Antragstellung zu.

 

Das heißt, sobald der Pflegegrad bewilligt ist, können Sie Leistungen ab dem Monat des Antrags nutzen – eine Sorge weniger, finanziell.


4. Widerspruchsmöglichkeit nutzen (falls nötig): Was tun, wenn Sie das Gefühl haben, der Pflegegrad ist zu niedrig oder die Ablehnung ungerecht?

In diesem Fall haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Zögern Sie nicht – viele Bescheide werden nach Prüfung korrigiert, Sie sind kein Einzelfall. Legen Sie schriftlich Widerspruch 
bei der Pflegekasse ein und fordern Sie ggf. das Gutachten an, falls es nicht beilag. Oft erfolgt dann eine zweite Begutachtung, um Ihre Situation neu zu bewerten. Scheuen Sie sich nicht davor: Sie kämpfen für die Ihnen zustehende Unterstützung.


Pflegegrade 1 bis 5: Wie erfolgt die Einstufung?


Die fünf Pflegegrade im Überblick: Jeder Pflegegrad steht für einen bestimmten Umfang an Hilfebedarf.

Pflegegrad 1 erhalten Personen mit geringen Beeinträchtigungen, die noch relativ viel selbst können, aber etwas Unterstützung im Alltag brauchen. Pflegegrad 2 bedeutet „erhebliche Beeinträchtigungen“ – regelmäßige Hilfe ist nötig, etwa bei Körperpflege oder Haushalt. Pflegegrad 3 steht für „schwere Beeinträchtigungen“: Betroffene brauchen umfangreiche Hilfe bei vielen täglichen Verrichtungen. Pflegegrad 4 wird bei „schwersten Beeinträchtigungen“ vergeben – hier ist praktisch durchgehend Betreuung und Pflege erforderlich. Pflegegrad 5 erhalten Menschen mit den schwersten Beeinträchtigungen und zusätzlichen besonderen Anforderungen 
an die Versorgung (zum Beispiel komplexe Pflege bei Bettlägerigkeit).


Der Gutachter ermittelt den Pflegegrad anhand eines Punktesystems. Je nach Selbstständigkeit in sechs Bereichen (Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang 
mit Krankheiten/Therapie und Alltagsgestaltung) werden Punkte vergeben.

 

Je höher die Punktzahl, desto höher der Pflegegrad. Zum Beispiel erhält man Pflegegrad 1 ab ca. 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 27 Punkten, und so weiter bis Pflegegrad 5 ab 90 Punkten 
(Maximalwert 100).

Die genaue Berechnung muss man aber nicht auswendig kennen – wichtig ist: 
Der Pflegegrad spiegelt wider, wie viel Unterstützung jemand braucht. Das System sorgt dafür, dass gerecht und individuell entschieden wird. Machen Sie sich also keine Sorgen, den 
„richtigen“ Pflegegrad zu erraten. Entscheidend ist, dass Sie Ihre Bedarf ehrlich angeben, der Rest ergibt sich durch das Verfahren.


Was bedeutet der Pflegegrad für die Unterstützung?

 

Mit dem Pflegegrad in der Hand fragen Sie sich sicher: Welche Hilfe bekomme ich jetzt konkret? 

 

Hier eine beruhigende Nachricht: Ab Pflegegrad 1 haben Sie schon Anspruch auf Unterstützung, und mit jedem höheren Grad wird das Paket größer.

 

Konkret bedeutet das:


Pflegegrad 1: Sie erhalten zwar noch kein Pflegegeld (direktes Geld für häusliche Pflege), aber Ihnen steht ein monatlicher Entlastungsbetrag von bis zu 131 € für Hilfe im Alltag zu. 
Außerdem können Sie Zuschüsse für Hilfsmittel (z.B. Pflegebett, Hausnotruf) und Wohnraumanpassungen (z.B. Badumbau) beantragen. Diese Basisunterstützung soll Ihnen und Ihren Angehörigen den Alltag etwas erleichtern.


Pflegegrad 2 bis 5: Jetzt kommen finanzielle Kernleistungen hinzu. Zum einen gibt es das Pflegegeld – monatliche Zahlungen, wenn ein Angehöriger oder Freund Sie zu Hause pflegt. 
Je höher der Pflegegrad, desto höher das Pflegegeld.

Die genauen Zahlen finden Sie hier auf unserer Website: Leistungsansprüche nach Pflegegraübersicht.

Alternativ oder zusätzlich können Sie Pflegesachleistungen nutzen: Das heißt, ein ambulanter Pflegedienst kommt zu Ihnen, und die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. 
Sie können auch Kombinationsleistungen wählen – einen Teil Pflegedienst, den Rest als Pflegegeld auszahlen lassen.

Darüber hinaus stehen Ihnen weitere Leistungen zu, je nach Bedarf: etwa Verhinderungspflege (Ersatzpflege, wenn die pflegende Person Urlaub braucht), Kurzzeitpflege (vorübergehende Pflege in einer Einrichtung, z.B. nach 
Krankenhausaufenthalten) oder Tagespflege (Betreuung in einer Tagesstätte). Auch Beratungsbesuche zu Hause durch Pflegefachkräfte sind vorgesehen, um die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern – und für Sie eine gute Gelegenheit, Fragen zu stellen.

 

Lassen Sie sich von dieser Liste nicht erschrecken: Sie müssen nicht alles auf einmal nutzen. 

 

Wichtig ist nur, zu wissen, dass diese Hilfen da sind, und Sie je nach Pflegegrad Anspruch darauf haben. Die Pflegekasse informiert Sie im Bescheid und in Broschüren genau über Ihre Leistungsansprüche, und Sie können nach und nach entscheiden, was Sie brauchen.


Sie sind nicht allein: Beratung und Unterstützung nutzen

 

Am Ende dieses Weges möchten wir Ihnen vor allem Mut machen: Sie müssen diese Herausforderungen nicht alleine bewältigen. Es gibt zahlreiche Beratungsangebote und Helfer, die an Ihrer Seite stehen. Jede Pflegekasse bietet eine kostenlose Pflegeberatung an – sobald Sie einen Antrag gestellt haben, haben Sie Anspruch darauf. Zögern Sie nicht, dieses Angebot anzunehmen. Ein Pflegeberater kann Ihnen helfen, Anträge auszufüllen, die richtigen Leistungen zu finden und Ihre Fragen zu beantworten. Viele ambulante Pflegedienste wie unserer, unterstützen ebenfalls bei diesen Dingen. Scheuen Sie sich nicht, Fragen zu stellen – 
professionelle Berater kennen das System und lotsen Sie hindurch. 

 

Zum Schluss: Bleiben Sie zuversichtlich. Der Schritt, einen Pflegegrad zu beantragen, ist ein Schritt hin zu mehr Hilfe und Entlastung. Auch wenn der Papierkram lästig wirkt – er lohnt sich, denn am Ende steht konkrete Unterstützung für Sie bereit. Nehmen Sie Hilfe an, lassen Sie sich beraten und tauschen Sie sich mit anderen pflegenden Angehörigen aus. Sie werden sehen: Sie sind nicht allein, und mit der Zeit werden aus Fragezeichen klare Antworten. Jeder Weg beginnt mit dem ersten Schritt – Sie haben ihn bereits getan, indem Sie sich informieren.

 

Zusammen schaffen wir das!